Spätestens beim Notartermin benötigen Sie einen Energieausweis des Wohngebäudes.
Datenerfassung und Ausstellung eines rechtssicheren Energieausweises biete ich Ihnen bei Bedarf selbstverständlich mit an.
Ich empfehle Ihnen im Regelfall den Bedarfsausweis. Auf den Verbrauchsausweis kann man in besonders geeigneten Fällen
zurückgreifen. Näheres regeln die §§ 17 ff. EnEV.
Der Energieausweis erfüllt bei Verkauf und Vermietung alle diesbezüglichen gesetzlichen Anforderungen. Er enthält die Einteilung in Energieeffizienzklassen und gibt
Modernisierungsempfehlungen (§ 17 Abs. 4 EnEV).