Vergütung richtet sich nach Objektgröße und evtl. im Grundbuch eingetragener Rechte und Belastungen (Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Wegerechte, etc.).
Ich nehme die für Ingenieure geltenden Sätze der Honorarordnung ohne Sonderzuschlag.
Wir vereinbaren Honorar und Nebenkosten vor der Auftragserteilung.
Sie erleben keine unangenehmen Überraschungen.
Erste Preisauskünfte kann ich Ihnen gerne geben, wenn Sie mir folgende Angaben (5 Punkte) zur Verfügung stellen:
Allgemeiner Zeitrahmen z.B. für 1-3 Fam. Haus:
Bitte senden Sie mir die Informationen per Email an
oder Sie rufen mich an:
0961 / 634 07 69.
Oder benötigen Sie vor dem Objektkauf oder der Abnahme (sicherheitshalber) eine Besichtigung und den Rat eines Baufachmanns ?
Auch das ist möglich, und kann dann relativ kurzfristig eingeplant werden.
Hierbei sind folgende Unterlagen (möglichst schon im Vorfeld) erforderlich bzw. sehr hilfreich